Urlaubsanspruch
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Hat man einen Urlaubsanspruch im Nebenjob?Wer viel arbeitet, der braucht natürlich auch mal Urlaub. Doch wie ist der Urlaubsanspruch bei der selbst auferlegten Zusatzarbeit, sprich dem Nebenjob geregelt? Gräbt man damit sich und seinem Urlaub eine Grube? |
|||
Zunächst einmal soll ganz grundsätzlich geklärt werden, was man unter Urlaub zu verstehen hat. Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, die dem Arbeitnehmer zur Erholung dienen soll. Aus diesem Grunde ist es zum Beispiel nicht unter allen Umständen gestattet, während seines Urlaubs von der Hauptbeschäftigung einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Es gibt Nebenbeschäftigungen, die einen gewissen Erholungscharakter besitzen und von dieser Regelung nicht betroffen sind. Grundsätzlich hat sich der Arbeitnehmer in seinem Urlaub jedoch zu erholen und seine Arbeitskraft für seinen Job wiederherzustellen.
Das Bundesurlaubsgesetz
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland besitzt einen Urlaubsanspruch. Die Mindestdauer für den Urlaub ist im Arbeitsgesetz geregelt. Bei einer 5-Tageswoche liegt der Urlaubsanspruch bei 20 Tagen im Jahr. Bei 6 Arbeitstagen pro Woche verlängert sich dieser Urlaubsanspruch auf 24 Tage. Seinen Urlaubsanspruch erwirbt der Arbeitnehmer jedoch erst nach einer 6-monatigen Beschäftigung für einen Arbeitgeber. Diese 6 Monate beziehen sich nicht auf die absolute Beschäftigungszeit, sondern auf das Kalenderjahr. Das wissen viele Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber jedoch nicht. Wenn ein Arbeitnehmer nun erst im Oktober seine neue Arbeit beginnt, kann er keinen Urlaubsanspruch auf den Jahresurlaub mehr erwerben. Er besitzt jedoch einen Urlaubsanspruch auf einen Teilurlaub.
Auch Arbeitnehmer, die auf Grundlage einer geringfügigen Beschäftigung für private Haushalte tätig sind, haben ein Recht auf ihren bezahlten Erholungsurlaub. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich um ein ordnungsgemäß angemeldetes Beschäftigungsverhältnis handelt.
Der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften
Die Berechnung vom Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften ist ein wenig komplizierter. Grundsätzlich richtet sich der Urlaubsanspruch der Teilzeitkräfte jedoch nach dem Urlaubsanspruch der Vollzeitkräfte. Wenn eine Vollzeitkraft für eine 5-Tages-Woche so und so viele Tage Urlaub erhält, dann verkürzt sich der Urlaubsanspruch der Teilzeitkräfte dementsprechend.
Sonderurlaub
Unter gewissen Umständen ist es einem Arbeitnehmer nicht zumutbar zu arbeiten. Wenn ein naher Verwandter stirbt oder der Arbeitnehmer heiraten möchte, dann hat er ein Recht auf eine Freistellung, da ihm die Arbeit unter den gegebenen Umständen nicht zuzumuten ist. Auch die Freistellungstage werden bezahlt. Normalerweise werden die Regelungen für einen Sonderurlaub in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen. Der Sonderurlaub hat nichts mit dem „normalen“ Urlaub zu tun. Hat ein Arbeitnehmer persönliche gewichtige Gründe für einen Freistellungstag, besteht häufig die Möglichkeit einen unbezahlten Freistellungstag oder einen normalen Urlaubstag dafür zu nehmen.
Sonderurlaub bei der Erkrankung eines Kindes
Wer Kinder unter 12 Jahren hat, hat einen Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub, wenn das Kind krank ist und gepflegt werden muss. Dem Arbeitgeber muss jedoch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Sonderurlaub kann jedoch nicht unbegrenzt genommen werden. Je nach Anzahl der Kinder und Partner, aber auch nach Beschäftigungsort kann sich der Anspruch auf diesen Sonderurlaub verändern. Reicht der Sonderurlaub nicht aus, dann müssen die Fehltage durch Urlaubstage ausgeglichen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt?
Das Urlaubsentgelt ist das Geld, das sich nach dem Einkommen der letzten 13 Wochen berechnet. Teilzeitkräften steht das gleiche Urlaubsentgelt zu – anteilig berechnet nach ihrer individuellen Arbeitszeit.
Urlaubsgeld kann von jedem Arbeitnehmer individuell festgelegt werden. Wenn er sich jedoch entscheidet Urlaubsgeld zu zahlen, dann muss er das für alle seine Angestellten tun. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Teilzeit- oder eine Vollzeitkraft handelt.
Kann mein Arbeitgeber mir den Termin für meinen Urlaub verwehren?
Grundsätzlich hat sich der Arbeitgeber nach den Urlaubs-Wünschen des Arbeitnehmers zu richten. Zu dieser Regelung gibt es jedoch 2 Ausnahmen. Ein Grund für die Ablehnung eines Urlaubs-Wunsches stellen dringende betriebliche Belange dar. Wenn der Arbeitgeber seine Angestellten dringend benötigt um zum Beispiel ein Projekt abzuschließen, dann kann er den Urlaub verwehren. Wenn Arbeitskollegen sozial vorrangig sind, also schulpflichtige Kinder haben, dann müssen Sie ebenfalls auf Ihren Urlaub verzichten.





