Minijobs

Minijobs
Kinder
Paar
Studenten

Der Minijob - Bis zu 400 € extra im Monat

Der Minijob ist die wohl bekannteste Form der Nebenjobs. Jeder hat schon einmal davon gehört, oder selbst schon mit einem Minijob was dazu verdient. Jedoch gibt es einiges, was man dazu wissen sollte, damit die Ausbeute nicht auch "Mini" ist...

Wenn man sich nach Nebenjobs umschaut und Stellenanzeigen oder Stellenbörsen studiert, liest man häufig von Minijobs. Aber was genau ist eigentlich ein Minijob?

Von einem Minijob spricht man, wenn man einer unbefristeten Tätigkeit nachgeht, mit der man regelmäßig pro Monat nicht mehr als 400 € verdient. Regelmäßig bedeutet das, dass eine einmalige Zahlung von bis zu 500 € an diesem Verhältnis nichts ändert.

Was sind Vor- und Nachteile eines Minijobs?

Ein Arbeiter, der einem Minijob nachgeht, muss weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben leisten. Das bedeutet eine Ersparnis für den Arbeiter, aber auch für den Arbeitgeber, denn er muss keine Lohnsteuer zahlen. Der Arbeitgeber zahlt lediglich Pauschalabgaben vom Arbeitsentgelt.

Dieser Vorteil ist aber auch der größte Nachteil eines Minijobs: Der Arbeitnehmer ist nicht versichert. Für viele Arbeitgeber ist es außerdem günstiger mehrere Arbeitnehmer über einen Minijob zu beschäftigen als einen Arbeitnehmer in Vollzeit einzustellen.

Für wen lohnt sich ein Minijob?

Ein Minijob ist für alle geeignet, die sich nur ein wenig dazu verdienen wollen. Also für Studenten, Arbeitslose, Rentner, aber auch für ganz „normale“ Menschen, die einer Hauptbeschäftigung nachgehen. Für die letztgenannten gilt, dass sie bis zu 400 € im Monat zu ihrem normalen Gehalt hinzuverdienen dürfen, ohne dass sie steuerliche Abzüge befürchten müssen. Studenten dürfen in einem Minijob bis zu 400 € in einem Minijob hinzuverdienen, ohne dass sie in der Krankenversicherung herauf gestuft werden oder Abzüge ihrer Bafög Bezüge hinnehmen müssen. Lediglich Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose sollten sich genauer informieren, welche Auswirkungen ein Minijob auf ihre Bezüge hat.

Übrigens waren im Jahr 2007 etwa 5 Millionen Bürger ausschließlich in Minijobs tätig und etwa 2 Millionen sind einem Minijob in einer Nebentätigkeit nachgegangen. Nur etwa 125.000 waren in Privathaushalten beschäftigt. Hier kann die Dunkelziffer weit höher liegen. Grundsätzlich gilt, dass ein Minijob angemeldet werden muss, auch von Privathaushalten. Privathaushalte haben ebenfalls Pauschalabgaben zu leisten, die jedoch weit geringer sind und zweimal jährlich jeweils für ein halbes Jahr von der Bundesknappschaft eingezogen werden. Übrigens haben Privatpersonen Vorteile, wenn sie ihre Minijobber anmelden. Erstens können sie ihre Ausgaben steuerlich geltend machen und zweitens sind ihre Angestellten mit der Anmeldung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Es lohnt sich also. Anmelden kann man seine Angestellten über die Minijobzentrale, die der zentrale Ansprechpartner für geringfügig Beschäftigte in Deutschland ist.

Rentenversicherung trotz Minijob?

Wer einem Minijob nachgeht, ist nicht verpflichtet, in die Versicherungen einzuzahlen. Wenn man allerdings auch in seinem Minijob etwas für die spätere Rente tun möchte, dann kann man 4,9 % seines Gehalts in die Rentenversicherung einzahlen. Damit bleiben einem von 400 € noch etwa 380 €. Diese Möglichkeit nutzen nur sehr wenige Menschen, die einem Minijob nachgehen. Man sollte sich überlegen, ob man diese geringe Summe nicht lieber zahlt, denn auf diese Weise kann man die Voraussetzungen, eine staatliche Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, erfüllen. Es müssen wenigstens 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt worden sein, bevor man einen Rentenanspruch hat. Auf die letzten 5 Jahre vor Antritt der Rente entfallen dabei 36 Pflichtbeiträge, die man nachweisen können muss. Will man diese 4,9 % in die Rentenversicherung einzahlen, muss man diese schriftlich vor Antritt der Beschäftigung erklären.

Was sagt der Gesetzgeber über den Minijob?

Arbeitnehmer, die in so genannten Minijobs tätig sind, besitzen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf Urlaub. In der Praxis sieht es allerdings schwierig aus, diese Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen zu können.

 

Diese Seiten könnten Sie auch interessieren

Weitere externe Informationen zum Thema

Häufig gestellte Fragen zu Heimarbeit & Nebenjob

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Heimarbeit und Nebenjob

Gibt es seriöse Heimarbeit? Welche Gesetze müssen beachtet werden? Welche Vorteile hat das Arbeiten von zu Hause? [mehr...]

Inhalte schneller finden