Verdienstgrenzen im Studentenjob

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Zu viel Geld in der Tasche?

Kann man zu viel Geld haben? Eigentlich nicht, oder? Der Staat findet jedoch: Studenten können durchaus zu viel Geld haben. Wenn Sie keine Nachteile durch Ihren Nebenjob haben möchten, dann schließen Sie sich dieser Meinung besser an.

 

Wer gilt als Student?

Als Studenten gelten sowohl Studenten von Hochschulen als auch von Fachhochschulen. Grundsätzlich zählen auch die Schüler von Berufs-, Techniker- oder Meisterschulen zu den Studenten. Ganz allgemein kann man sagen, dass Schüler- und Studentenjobs das Gleiche sind, und steuerrechtlich auch gleich behandelt werden. Zu beachten ist, dass ein Job der regelmäßig neben dem Studium ausgeübt wird, 19 Stunden pro Woche nicht überschreiten sollte, da sonst der Student seinen Studentenstatus, und damit alle steuerlichen Privilegien verliert.

Welche Verdienstgrenzen sind zu beachten?

Studenten, die in einer gesetzlichen Studenten Krankenversicherung versichert sind oder Leistungen durch den Staat beziehen, müssen sich an Verdienstgrenzen halten, wollen sie ihre Leistungen nicht verlieren. Sie dürfen grundsätzlich 350 € nebenbei verdienen. Wenn Sie einem Studentenjob als Werkstudent nachgehen oder einen 400-Euro-Job machen, dann wird diese Verdienstgrenze auf 400 € pro Monat heraufgesetzt. Der Arbeitgeber meldet den Job dann bei der Minijobzentrale an, und führt Pauschalbeiträge ab. Der Student hat aber nicht mit steuerlichen Abzügen zu rechnen.

Studenten, die in einer privaten Studenten Krankenversicherung versichert sind, müssen keine Einkommensgrenzen beachten. Wenn sie allerdings Bafög und/oder Kindergeld erhalten, dann müssen sie sich an dieselben Verdienstgrenzen halten wie die Studenten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Kann man auch mehreren 400-Euro-Jobs nachgehen?

Ja, aber die Summe der Einkommen aller 400-Euro-Jobs darf die Verdienstgrenze von 400 € monatlich nicht überschreiten. Einen Befreiungsbescheid für die Lohnsteuer kann jeder Student beim zuständigen Finanzamt beantragen. Gezahlte Lohnsteuer wird jedoch mit der Einkommenssteuererklärung zurückerstattet. 7664 € kann jeder Student steuerfrei verdienen (genauso wie jeder „normale“ Mensch). Wer diesen Betrag überschreitet, hat noch eine Werbungskostenpauschale von 920 €, die er geltend machen kann. Das kann ganz hilfreich sein, wenn man weiter Bafög und Kindergeld beziehen möchte. Allerdings kann die Werbungskostenpauschale nicht mehr abgezogen werden, wenn das Einkommen pauschal versteuert wird oder ein Befreiungsbescheid beantragt wurde.

Kurzfristige Beschäftigungen für Studenten

Viele Studenten arbeiten nicht neben ihrem Studium, sondern möglichst nur in den Semesterferien, damit ihnen möglichst viel Zeit für ihr Studium bleibt. Für solche Studenten bietet sich eine kurzfristige Beschäftigung an. Dabei handelt es sich meist um Saison- oder Aushilfstätigkeiten, die zeitlich begrenzt sind. Eine kurzfristige Beschäftigung darf an 50 Arbeitstagen oder zwei Monaten (bei 5 Arbeitstagen pro Woche) ausgeübt werden, darf aber diesen Zeitraum nicht überschreiten. Der Arbeitgeber hat keinerlei Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Dabei ist es gleichgültig wie viel der Student mit seiner Tätigkeit verdient. Der Lohn ist allerdings uneingeschränkt lohnsteuerpflichtig.

Vorsicht Sonderzahlungen!

Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, werden anteilig auf jeden Arbeitsmonat eines Kalenderjahres angerechnet. Als Student sollte man sich vorher erkundigen ob es solche Sonderzahlungen gibt, damit man nicht am Ende des Jahres über die Verdienstgrenze rutscht und für das Weihnachtsgeld noch draufzahlen muss.

Zwei Jobs bei einem Arbeitgeber?

Um die Ausbeutung von Arbeitskräften zu verhindern, sieht der Arbeitsschutz vor, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitsnehmer nicht für mehr als einen regulären und einen Minijob zu beschäftigen. Es ist allerdings erlaubt, einem regulären Studentenjob und einem Minijob bei einem anderen Arbeitgeber nachzugehen. In diesem Fall ist für den Studenten der reguläre Studentenjob rentenversicherungsfrei.

Rentenversicherung

Studenten brauchen für ihre Minijobs keine Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Sie können es allerdings auf freiwilliger Basis tun und ihre Rentenansprüche dadurch enorm verbessern. Es gibt die Möglichkeit auf Antrag 4,9 % des monatlichen Entgelts in die Rentenversicherung einzuzahlen. So kann auch ein Student schon an seiner späteren Rente arbeiten.

 

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